Gründungsprüfungen
Wird die Gründung einer Gesellschaft (AG oder GmbH) mit einer Sacheinlage bzw. Sachübernahme vollzogen, ist der von den Gründern vorzulegende Gründungsbericht einer zugelassenen Revisionsstelle zur Prüfung vorzulegen.
Wir informieren Sie gern über die erforderlichen Massnahmen und Unterlagen.
